Ein Legat zugunsten der Mathilde Escher Stiftung ist ein klares Zeichen Ihrer Solidarität mit jungen Menschen mit Muskelkrankheiten.
Die Menschen, die in der Mathilde Escher Stiftung wohnen, liegen Ihnen am Herzen und Sie möchten sie auch über den Tod hinaus unterstützen. Ein Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird.
Persönliche Beratung
Katharina Hildebrand, Geschäftsführerin (k.hildebrand@mathilde-escher.ch,
044 389 62 03), berät Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten zur Unterstützung der Mathilde Escher Stiftung.
Was ist beim Testament zu beachten
Für die Errichtung eines Vermächtnisses oder Legats braucht es ein Testament. Damit das Testament gültig ist, muss es strenge Formvorschriften erfüllen.
Auf der Webseite der Zürcher Notariate erfahren Sie mehr über die Formvorschriften eines Testaments und ein Mustertestament.
Freie Quote und Pflichtteil
Der Teil der Erbmasse, über die der Erblasser oder die Erblasserin frei verfügen kann, nennt man freie Quote. Die freie Quote beträgt maximal den Teil der Erbmasse, der nicht durch Pflichtteilschutz nahen Angehörigen zusteht. Seit dem 01.01.2023 beträgt der frei verfügbare Teil mindestens die Hälfte der Erbmasse.