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Seit 2023 gilt ein neues Erbrecht

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Neues Erbrecht seit 2023 in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Wussten Sie schon? Das an heutige Familienverhältnisse angepasste neue Erbrecht trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das sind die zentralen Neuerungen im neuen Erbrecht:

  • Der Pflichtteil für Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert.
  • Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
  • Der Teil des Nachlasses, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist, nennen Fachleute die frei verfügbare Quote. Eine Erblasserin bzw. ein Erblasser hat dank einer nun höheren freieren Quote mehr Handlungsspielraum bei der Nachlassplanung. So kann eine Person im Testament zum Beispiel gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen.

Das müssen Sie beachten

  • Ohne Testament oder Erbvertrag erben die Verwandten gemäss neuem Erbrecht.
  • Bei Bedarf sollte eine Person ihr bestehendes Testament im Jahr 2023 aktualisieren bzw. ergänzen.
  • Sofern Erben in alten Testamenten auf ihre Pflichtteile gesetzt wurden, empfiehlt sich eine Prüfung der Situation. Der Grund: Das neue Erbrecht führt zu einer neuen Auslegung.

Die Mathilde Escher Stiftung bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein Dein Adieu einen Testament-Generator an. Damit können Sie kostenlos eine individuelle Testamentsvorlage erstellen. Damit das Testament gültig ist, müssen sie es handschriftlich verfassen oder notariell beglaubigen lassen.

Ausserdem können wir für alle Fragen zu Ihrem Testament, zu einem Legat oder Erbe eine kostenlose Erstberatung mit einer Fachperson für Erbrecht anbieten.

Hier finden Sie den Testamentgeneartor und den Anmeldelink zur Beratung.