Hier finden Sie unser Organigramm:
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Zweck (Auszug): «Die Stiftung … [bietet] bildungsfähigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Körperbehinderung …, vor allem Muskeldystrophie Typ Duchenne, Betreuung, Pflege, Wohnen, Arbeit und individuelle Förderung, insbesondere Schulung, Berufsbildung und Beschäftigung.»
Hier finden Sie unsere Statuten:
Folgende externe Stellen überprüfen die Arbeit der Stiftung:
Die Mathilde Escher Stiftung führt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), in welchem die Aufbau- und Ablauforganisation in Haupt- und Teilprozessen definiert sind. Das QMS wird regelmässig von externen Stellen sowie intern überprüft.
Swiss GAAP FER
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung der Swiss GAAP FER. www.fer.ch
Interner Beschwerdeweg
Bereichsleitung > Geschäftsführung > Stiftungsratspräsident_in
Externe Beschwerdestelle
Bezirksrat des Kantons Zürich
Kann ein Konflikt aus der Sicht von Mitarbeitenden oder Klient_in nicht befriedigend gelöst werden, besteht die Möglichkeit, sich an die externe Aufsichtsbehörde der Mathilde Escher Stiftung, den Bezirksrat des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, 8032 Zürich, Tel. 043 495 95 95, zu wenden.
Der Bezirksrat ist die erste formelle Beschwerdeinstanz und hat auch aufsichtsrechtliche Kompetenzen. In der Regel kommt er dann ins Spiel, wenn die internen und unabhängigen Instanzen nicht gegriffen haben. Der Bezirksrat kann aber immer auch direkt angesprochen werden.